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Eingabe an die Fischereibehörde des Regierungspräsidiums Freiburg
vom Juni 2007

Da alle Pächter der Fischereirechte am Restrhein mit der Unterzeichnung der Pachtverträge die Hegeverpflichtung übernommen haben,  will die  IG-AR in Absprache mit dem Landesfischereiverband Baden e.V. folgende  Maßnahmen zum erweiterten Fischschutz und nachhaltigen fischereilichen Bewirtschaftung einführen.
 

  • Die Entnahme der Äsche ( Thymallus tyhmallus) wird bis zum 31.Jannuar 2010
    ( Beginn der Schonzeit) untersagt.
     
  • Die Mindestmaße und die Begrenzung des Tagesfanges für die Angelfischerei sollen wie folgt geändert werden:
     
  • Bei der Äsche (Thymallus tyhmallus ab  1. Mai 2010) auf 40 cm und 1 Exemplar pro
    Tag oder zusammen mit der europäischen Forelle insgesamt 2 Exemplare / Tag.
     
  • Bei der europäischen Forelle (Salmo trutta)  auf 50 cm und zusammen mit der Äsche insgesamt 2 Exemplare pro Tag (s.o.).
     
  • Beim   Hecht (Esox lucius) wie bisher auch  50cm  auf  2 Exemplare pro Tag.
     
  • Bei der Barbe ( Barbus barbus) auf  50 cm und  2 Exemplare pro Tag.
     
  • Beim Zander   (Stizostedion lucioperca ) wie bisher auch 45 cm  auf  2 Exemplare pro Tag.
     
  • Bei der Nase ( Condrostoma nasus)  auf 40 cm   auf  2 Exemplare pro Tag

     
  • Alle Haken ( auch Drillinge) sind ohne Widerhaken zu verwenden. Bei Verwendung von Kunstködern sind maximal 2 Drillinge ( Anbissstellen) erlaubt.
    Bei  Verwendung des toten Köderfisches ist nur der einfache Haken erlaubt.
     
  • Der lebende Köderfisch im Altrhein ( Restrhein) ist und bleibt nach wie vor
    grundsätzlich  verboten
     
  • Die Mindestmaschenweite für Kiemennetze und Dreiwandnetze soll auf 50 mm
    festgelegt werden.
     
  • Die Maßnahmen gelten räumlich für die Strecke ab Los 21 des Landesfischereirechts
     Baden Württemberg bis zum Fischereirecht der Stadt Breisach einschließlich.

     
  • Die Dauer der  Maßnahme  ist zunächst bis zum Jahr 2010 beschränkt, wenn sich innerhalb dieser Frist keine neuen Erkenntnisse ergeben, läuft diese Vereinbarung stillschweigend weiter bis zum
    Ende des jeweiligen  Pachtvertrages ( dann wird neu verhandelt) bzw. bis zur Widerrufung oder Änderung der Regelungen.
    Da wir die Regelungen von uns aus freiwillig eingebracht haben, wollen wir auch bei der Neuverhandlung, dem evtl. Widerruf oder möglichen Änderungen maßgeblich mitreden.
     

Die  Interessengemeinschaft Altrhein e.V. (IG-AR) und der Landesfischereiverband Baden
sind überzeugt, mit dieser Maßnahme einen weiteren wichtigen Beitrag zum erweiterten Fischschutz und zur  nachhaltigen fischereilichen Bewirtschaftung am Restrhein eingebracht zu haben.
 

Gleichzeitig fordern wir für den Zeitraum der o.g. Maßnahmen, die wissenschaftlich  begleitenden Untersuchungen der Fischereiforschungsstelle Baden-Württemberg, bezüglich der Entwicklung der  Fischbestände im Restrhein weiterzuführen, um Erkenntnisse über die Wirkung derartiger Maßnahmen zu erhalten.
Wir selbst werden auch unsere Erfahrungen dokumentieren und vorlegen

Diese Vorschläge der IG-AR wurden zwischenzeitlich vom Regierungspräsidium Freiburg und dem Landesfischereiverband Baden e.V.  inhaltlich abgestimmt und sind mit Zustimmung der Pächter ab
1.Januar 2008 gültig
 


Hans-Dieter Geugelin
1. Vorsitzender IG-AR

 

   info@ig-altrhein.org

 

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